Es gibt zwei gängige Abwehrsprays: das Pfefferspray und das Tränengas, auch bekannt als CS-Spray. Aber welche Stoffe sind diese überhaupt? Was ist der Unterschied?
Pfefferspray:
Pfeffersprays sind mit dem natürlichen Pflanzenextrakt „Oleoresin Capsicum“ (OC) versehen. OC ist ein Wirkstoff, der aus den schärfsten Pfefferschoten (Gattung der Paprika/Capsicum) gewonnen wird und völlig umweltfreundlich, natürlich und ungiftig ist.
Pfeffersprays können bereits ab einem Alter von 14 Jahren gekauft und verwendet werden. Es ist in Deutschland jedoch nur gegen Tiere einzusetzen, da es eine sehr starke Wirkung hat. Allerdings ist es gestattet, Pfefferspray gegen Personen in Notwehrsituationen anzuwenden.
Behörden wie Polizei, BGS oder Bundeswehr verwenden Pfefferspray in brenzligen Situationen, weil es eine starke Wirkung hat.
Tränengas:
Tränengas (auch CS-Gas genannt) ist ein rein chemischer Reizstoff, dessen Hauptbestandteil 2-Chlorbenzylidenmalonsäuredinitril ist. Es wurde nach seinen beiden Entdeckern „Corson“ und „Stoughton“ bezeichnet.
Da das frühere CN-Gas (Chloracetophenon) eine weitaus toxischere (Neben-)Wirkung aufwies, wurde es weitgehend ersetzt. Da Tränengas zur Personenabwehr zugelassen ist, fällt es in Deutschland unter das Waffengesetz, obwohl es ab einem Mindestalter von 14 Jahren erworben und verwendet werden kann.
Allerdings ist es aufgrund seiner geringeren Stärke im Vergleich zu Pfefferspray nicht zur Tierabwehr geeignet. Tränengas braucht eine Genehmigung des BKA und muss daher mit einem BKA-Prüfzeichen versehen sein. Alle Tränengas-Sprays, die wir verkaufen, sind zugelassen und haben dieses Kennzeichen.
Welches soll ich nehmen?
Beide Abwehrstoffe sind äußerst effektiv, sind aber sehr unkompliziert in der Anwendung. Allerdings ist das Pfefferspray ein wirksameres und effektiveres Abwehrmittel. Aus diesem Grund dürfen die Pfeffersprays in Deutschland nur zur Tierabwehr eingesetzt werden. Deshalb stellen wir auch Tränengas (CS-Gas) als wirksames Ersatzprodukt zur Verfügung. In Notwehrsituationen ist es selbstverständlich gestattet, sich gegen Personen zu wenden! Außerdem sind beide Sorten ab 14 Jahren zugelassen.
Anwendung:
Eines der einfachsten und wirksamsten Mittel zur Selbstverteidigung sind Abwehrsprays.Es sollte jedoch klar sein, dass man eine Waffe in der Hand hält, die man auf keinen Fall leichtfertig einsetzen darf, obwohl das Konzept einfach ist. Wenn man jedoch gezwungen ist, dieses Abwehrmittel zu verwenden, müssen bei der Anwendung einige Dinge beachtet werden.
Gegen Menschen:
Stellen Sie zunächst sicher, dass Sie mit dem Abwehrspray keine unbeteiligten Personen gefährden. Um Selbsttreffer und Entwaffnung zu vermeiden, versuchen Sie dann, wenn möglich, 2 bis 3 Meter Abstand zu dem potenziellen Angreifer zu gewinnen. Bitte signalisieren Sie der Person laut und klar, dass Sie sich in Gefahr fühlen und im Notfall Abwehrspray verwenden werden. Strecken Sie Ihre Hand vom Spray ab und setzen Sie sich fest. Machen Sie sich bereit, mit der freien Hand weiter zu verteidigen. Verlassen Sie den Gefahrenbereich bei der nächstmöglichen Gelegenheit, indem Sie in kurzen kontrollierten Stößen spritzen.
Darüber hinaus können Sie den Reizstoff auf Ihre Handfläche sprühen und damit dem Angreifer ins Gesicht fassen, falls die Person Ihnen zu nahe kommt. Diese Verteidigungsmethode wird die Wirkung nicht verringern. Dennoch ist es ratsam, sich so bald wie möglich die Hände zu waschen.
Wir möchten nochmal darauf hinweißen, dass Pfefferspray nur zur Notwehr gegen Personen verwendet darf! Der äußerst strake Wirkstoff ist zur Verteidigung gegen Tiere gedacht.
Gegen Tiere:
Es ist wichtig zu berücksichtigen, dass es bei der Abwehr aggressiver Tiere oft nicht genügt, nur in die ungefähre Richtung des Tieres zu sprühen. Vergewissern Sie sich, dass Sie die Nase, die Augen und den Mund treffen. Bitte sprühen Sie mehrmals in kurzen, kontrollierten Stößen, während Sie die Dose von sich gestreckt haben. Solange das Tier Sie fixiert, sollten Sie die Ruhe bewahren und auf keinen Fall vor ihm davonlaufen. Insbesondere bei Hunden und anderen Raubtieren führt eine panische Flucht zu einem Jagdinstinkt, der die Situation nur noch verschärft. Dann sollten Sie den Gefahrenbereich so schnell wie möglich verlassen, sobald Sie die Möglichkeit dazu haben.
Rechtliche Informationen zu Abwehrsprays
Pfefferspray:
Aufgrund seiner sehr starken Wirkung dürfen Pfeffersprays in Deutschland nur gegen Tiere eingesetzt werden und müssen auch deutlich als Tierabwehrmittel gekennzeichnet sein. Falls dies nicht zutrifft, gilt Pfefferspray als Waffe, wodurch sein Besitz illegal ist. Alle Pfeffersprays die Sie bei uns kaufen können sind natürlich als Tierabwehrmittel gekennzeichnet und sind so schon ab 14 Jahren zu kaufen und mitzuführen.
CS-Sprays:
Da Tränengas zur Personenabwehr zugelassen ist, fällt es in Deutschland unter das Waffengesetz, obwohl es ab einem Mindestalter von 14 Jahren erworben und verwendet werden kann. Allerdings ist es aufgrund seiner geringeren Stärke im Vergleich zu Pfefferspray nicht zur Tierabwehr geeignet. Das CS-Spray wird als Waffe eingestuft und der Besitz ist illegal solange es kein BKA-Prüfzeichen besitzt. Alle Tränengas-Sprays, die wir verkaufen, sind zugelassen und haben dieses Kennzeichen.
Haltbarkeit
Die Lebensdauer von Abwehrsprays variiert, aber wir garantieren, dass alle Sprays, die wir verkaufen, mindestens 24 Monate lang haltbar sind. Wenn das Haltbarkeitsdatum eines Sprays abgelaufen ist, heißt das nicht, dass es abrupt nicht mehr funktioniert. Sie besagt, dass der Hersteller die ordnungsgemäße Funktionalität bis dahin garantieren kann.
Selbstverständlich verringern sich die Wirkung und der Druck des Sprays im Laufe der Zeit, weshalb es ratsam ist, nach Ablauf des Haltbarkeitsdatums ein neues Abwehrspray zu erwerben, um potenzielle Risiken bei der nächsten Anwendung zu vermeiden.
Wiederverwendung von Abwehrsprays:
Es ist möglich, dass noch etwas des Wirkstoffs in der Dose ist, abhängig davon, wie lange das Spray auslöst wurde. Bei handelsüblichen Größen von 12 bis 50 ml Sprays ist das erforderliche Treibgas jedoch in der Regel nur für eine einmalige Anwendung bestimmt. Dies könnte bewirken, dass bei wiederholter Verwendung der erforderliche Druck nicht mehr vorhanden ist, um einen starken Sprühstrahl zu erzeugen. Daher wird empfohlen, die Sprays nach jeder Anwendung zu wechseln, um im Notfall ein Versagen zu vermeiden.
Entsorgung von Pfefferspray und Tränengasspray
Sind die Behälter vollständig geleert, können sie problemlos in den Hausmüll geschmissen werden. Befindet sich noch eine kleine Restmenge an Wirkstoff darin müssen diese im Sondermüll für Schadstoffe entsorgt werden.